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Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche.

Wir überprüfen aufgrund Ihrer Anfrage zunächst im Rahmen einer >kostenlosen Ersteinschätzung<, ob Sie Ansprüche gegenüber Ihrem Reise-veranstalter haben.

Ihre Erstberatung.

 

Anschließend können wir dann unsere Tätigkeit im Rahmen einer kostenpflichtigen >Erstberatung< fortsetzen.

 

Hier verschaffen wir Ihnen und uns zunächst eine wichtigste Basis, um anschließend an Ihren Reiseveranstalter oder an die Fluggesellschaft heranzutreten, um für Sie Ihre Forderungen durchzusetzen.

 

Natürlich werden Sie stets dazu auch über das damit verbundene Kostenrisiko informiert.

 

Für Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung führen wir gerne eine Deckungsanfrage kostenlos durch.

Schreiben an Veranstalter.

 

Per Anwaltsschreiben machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend und fordern ihn eindringlich zur Regulierung auf.

 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, beantragen wir für Sie zunächst die Erteilung einer Deckungszusage und warten die Entscheidung ab.

 

Die anwaltichen Gebühren richten sich dann in Abhängigkeit der Höhe des Gegenstandswertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche gegenüber Reiseveranstalter -

Das Service-Team von Kreuzfahrtrecht.online hilft.

Telefon (0531) 239 269 10

Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten - Wir helfen Ihnen!

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Schnellübersicht

Reisepreisminderung

bei Kreuzfahrten

>Anreise:

> Flugverspätung

> Flugausfall

> Änderung der Flugroute

> Kein Gepäck an Bord

> Bahn verspätet

>Auf dem Schiff:

> Verzögerung beim Ablegen

> Wechsel / Lage der Kabine

> Größe der Kabine

> Ausstattung der Kabine

> Andere Leistungen:

> Landgänge fallen aus

> Hafen wird ausgelassen

> Abbruch der Kreuzfahrt

> Abkürzung der Kreuzfahrt

> Storno durch Veranstalter

> Ersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

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