Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche.
Ihre Erstberatung.
Anschließend können wir dann unsere Tätigkeit im Rahmen einer kostenpflichtigen >Erstberatung< fortsetzen.
Hier verschaffen wir Ihnen und uns zunächst eine wichtigste Basis, um anschließend an Ihren Reiseveranstalter oder an die Fluggesellschaft heranzutreten, um für Sie Ihre Forderungen durchzusetzen.
Natürlich werden Sie stets dazu auch über das damit verbundene Kostenrisiko informiert.
Für Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung führen wir gerne eine Deckungsanfrage kostenlos durch.
Schreiben an Veranstalter.
Per Anwaltsschreiben machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend und fordern ihn eindringlich zur Regulierung auf.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, beantragen wir für Sie zunächst die Erteilung einer Deckungszusage und warten die Entscheidung ab.
Die anwaltichen Gebühren richten sich dann in Abhängigkeit der Höhe des Gegenstandswertes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche gegenüber Reiseveranstalter -
Das Service-Team von Kreuzfahrtrecht.online hilft.
Telefon (0531) 239 269 10
Reisepreisminderung bei Kreuzfahrten - Wir helfen Ihnen!
Schildern Sie jetzt Ihren Fall:
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